Vermittler-, Gesellschafts-, und handelsrechtliche Pflichtmitteilungen und Informationen
I. Pflichtmitteilungen der bvm Unternehmensgruppeder bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH und der bvm Versicherungsmakler GmbH & Co KG nach dem Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts vom 19.12.2006 (VersVermG) der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und - Beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung - VerVermV) - § 34d GewO vom 22. Mai 2007 |
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1. a. Erlaubnis gemäß § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung Versicherungsmaklerb. Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister gemäß § 11a Gewerbeordnung erteilt / erfolgt durch die IHK Pfalz Ludwigsplatz 2, 67059 Ludwigshafen |
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Registrierung §11a GewO |
bvm Versicherungsmakler GmbH & Co KG IHK Identnummer: 412389 Nachstehende Registrierung und Erlaubnis am 19. September 2007 wieder gelöscht aufgrund bereits bestehender Genehmigung und Registrierung für die geschäftsführende Komplementär GmbH (bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH) Wir sehen in dieser Vorgehensweise der DIHK bezüglich KG´s als Versicherungsmaklern einen gravierenden Fehler, da die Kontrollinstrumente des VersVermG komplett unterlaufen werden. Gelöscht am 19. September 2007: Erlaubnis nach 1.a (§34d Abs. 1 GewO - Vers.makler) erteilt am 09.08.2007 (durch IHK Pfalz), Eintrag im Versicherungsvermittlerregister nach 1.b (§11a GewO) unter Nr. D-SBJI-FH1PX-32 am 09.08.2007 (durch IHK Pfalz) Erlaubnis §34d Abs.1 GewO Versicherungsmakler Registrierung §11a GewO |
2. (Berufs-) Vermögensschadenshaftpflichtversicherung a. Deckungsbestätigung Pflichtversicherung (EURO 1 Mio / Schaden, max. EURO 1,5 Mio jrl.) b. Freiwillige Deckungserweiterungen der beiden Unternehmen
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| zu a. Deckungsbestätigung Pflichtversicherung (EURO 1 Mio / Schaden, max. EURO 1,5 Mio jährlich) bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH Versicherungsbestätigung vom 16.02.2007 |
zu a. Deckungsbestätigung Pflichtversicherung (EURO 1 Mio / Schaden, max. EURO 1,5 Mio jährlich) bvm Versicherungsmakler GmbH & Co KG Versicherungsbestätigung vom 05.03.2007 |
| zu b. Freiwillige Deckungserweiterungen für beide Unternehmen Die gesetzlichen Veränderungen ab dem 22.05.2007 haben wir zum Anlass genommen, das Gesamtkonzept unserer Vermögensschaden - Deckung gemeinsam mit dem Versicherer komplett neu zu gestalten. Im Zuge der aktuellen Neuordnung haben wir a. die Deckungssummen noch einmal weiter nach oben angepasst und darüber hinaus b. für die beiden Unternehmen jeweils eigene Policen mit eigenen Versicherungssummen erstellt (Bisher stand die vereinbarte Versicherungssumme / das Jahreslimit 1 Mal für beide Unternehmen gemeinsam zur Verfügung). Auch mit diesen Entscheidungen setzen wir, wie auch bereits in der Vergangenheit ganz bewusst ein weiteres Zeichen für unsere Mandanten im Hinblick auf eine solide, zuverlässige und sichere Zusammenarbeit mit unseren Unternehmen. Nach der Neuordnung stehen inklusive der Pflichtversicherungssummen zu 2.a folgende Summen zur Verfügung: |
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| zu b. bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH Deckung insgesamt Vermögensschadenhaftpflicht: Maximum je Schaden 2.000.000,00 € Maximum alle Schäden jährlich 4.000.000,00 € VSNR: HV-HA 2832658.0 (Victoria Vers. AG) Mitversichert im Rahmen der Höchstsummen auch für die Tätigkeiten des Unternehmens nach § 34c GewO. Mitversichert im Rahmen der Höchstsummen sind die Einzelunternehmen: Peter J. O. Bartz Unternehmensberatung Peter J. O. Bartz Vers.makler (ruhend seit 10 / 98) |
zu b. bvm Versicherungsmakler GmbH & Co KG Deckung insgesamt Vermögensschadenhaftpflicht: Maximum je Schaden 1.500.000,00 € Maximum alle Schäden jährlich 3.000.000,00 € VSNR: SV 72075182-112-859 (Victoria Vers. AG) |
3. Erklärung der Unternehmen zu Vermittlerinkasso / Schadenszahlungen
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| Die pünktliche / fristgerechte Zahlung der Versicherungsprämien /- Beiträge ist eine der Kardinalpflichten des Versicherungsnehmers. Fristüberschreitungen können zu schwerwiegenden Folgen wie zum Verlust des Versicherungsschutzes oder zu nicht versicherten Zeiträumen führen. Zur Vermeidung jeglicher Deckungslücken aufgrund Differenzen aus der Prämienzahlung empfehlen wir grundsätzlich und unabhängig von der Größe des jeweiligen Unternehmens unserer Mandanten, jedem Versicherer Einzugsermächtigung für die bei ihm gedeckten Versicherungsverträge zu erteilen. Kein Prämien- / Beitragsinkasso durch bvm: Die Unternehmen der bvm Unternehmensgruppe führen keinerlei Prämieninkasso durch. Die Zahlung der Prämie an die Versicherer erfolgt i. d. R. per Einzugsermächtigung durch den Versicherer, in Einzelfällen per Überweisung durch den Versicherungsnehmer Wir haften nicht für Folgen von Pflichtverletzungen der Mandanten. Wir unterstützen unsere Mandanten als Treuhänder mit der Durchführung seiner kompletten Schadensabwicklung und entlasten sie damit möglichst umfassend, empfehlen ggfls. Spezialisten aus unserem "Gutachter - Pool" und sind bei problematischen Schäden selbstverständlich unterstützend vor Ort. D.h.: bvm Komplettbetreuung bis zum Zeitpunkt der Feststellung der ersatzpflichtigen Schadenshöhe. Auch hier legen wir größten Wert darauf, dass sämtliche Zahlungen aus Schäden ausschließlich vom Versicherer direkt auf ein Konto des Ersatzberechtigten erfolgen. Wir werden als Treuhänder unserer Mandanten grundsätzlich keine finanzielle Schadensregulierung Namens eines Versicherers durchführen. |
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4. Beteiligungsverhältnisse von / an Versicherungsunternehmen / sonstige Beteiligungsverhältnisse |
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Keines der auf dieser Seite genannten Maklerunternehmen hält eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Beteiligungen an der bvm Bartz Vers. makler GmbH werden gehalten von: Kommanditisten der KG (bvm Versicherungsmakler GmbH & Co KG) |
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5. Beschwerdestellen / Ombudsmann / außergerichtliche Streitbeilegung /
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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) Versicherungsombudsmann e.V. Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Versicherungsvermittlerregister: http://www.vermittlerregister.info Untere Ordnungs- / Genehmigungsbehörde für beide Unternehmen: |
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| Transparenz bei bvm und weitere Fakten zu unseren Unternehmen: Wir praktizieren eine jederzeit offene und konstruktive Informationspolitik und stehen gerne auch für tiefer gehende Rückfragen zur Verfügung, soweit auch wir darin ein Interesse erkennen können. Wenden Sie sich dazu bitte an einen der beiden Geschäftsführer. Im Interesse einer effizienten Datenpflege veröffentlichen wir alle Pflichtdaten und vieles mehr gerne und aktuell, jedoch ausschließlich auf unseren Seiten, soweit nicht gesetzliche Vorschriften weitere Anwendung finden. Marktwirtschaftliche Informationsplattformen, in die ebenfalls durch jedes Unternehmen dessen Fakten eingespielt werden können, und in denen die eingespielten Daten dann gebündelt oder selektiv im www zur Verfügung gestellt werden, unterstützen wir nicht aktiv, da wir selbst nicht jedes, wenn auch im Einzelfall durchaus sinnvolle Informationsportal bedienen können. Wir warnen auch ausdrücklich davor, alleine die genannten Unternehmen in solchen Medien als eine vollständige Liste der nach professionellen Kriterien arbeitenden Unternehmen anzusehen, unabhängig davon, welche "Qualitäts-, Professionalitäts- oder Zufriedenheitssiegel" dieses Medium gerade vergibt. Gerne stimmen wir jedoch auf Anfrage einem Link von solcher Datenbanken auf unsere Seiten zu. Die bvm Unternehmensbeschreibung 2009 |
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II. Gesellschafts- und Handelsrechtliche Mitteilungen
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23.03.2009 01.10.2008 |
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III. Vermittlung von Kapitalanlagen, Honorarberatung, Vermögensverwaltung |
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Vermittlung von Kapitalanlagen mit Anlegerberatung zum Zwecke der VermittlungDer bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH wurde die Genehmigung zur Vermittlung von Kapitalanlagen nach § 34c GewO von der Verbandsgemeinde Herxheim erteilt. Das Genehmigungsschreiben: bvm Genehmigung §34c GewO Vermittlung und Beratung erfolgen ausschließlich durch die bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH bzw. von deren Geschäftsführern mit der Durchführung schriftlich bevollmächtigte Personen. Auch für diese Tätigkeit besteht Versicherungsschutz im Rahmen der oben unter I.2. a. benannten VSNR und der dort genannten Versicherungssummen ! Honorarberatungen (Konzeptionelle Beratung / keine Vermittlung)erfolgen durch die Peter J. O. Bartz Unternehmensberatung / deren Bevollmächtigte ggfls. in Zusammenarbeit mit zusätzlichen Beratern der Steuer- / Rechtsberatenden Berufe (in Falle einer Gemeinschaftsberatung haftet jeder Berater für seinen Beratungsanteil) Vermögensverwaltung(bvm Partnerschaft mit einer zertifizierten Vermögensverwaltungsgesellschaft) Vermögensverwaltung als Dienstleistung erfordert eine Zertifizierung des Unternehmens entsprechend der 6. Novelle des Kreditwesengesetzes (KWG). Diese Unternehmen unterliegen einer ständigen und aufwändigen Überwachung der zuständigen Bundesbehörden (BAFin) sowie der gesonderten Überprüfung speziell zugelassener Wirtschaftsprüfer. Die bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH hat für den Bereich der Anlagen- und Vermögensverwaltung eine strategische Partnerschaft mit einer renommierten mittelständischen und unabhängigen Vermögensverwaltungsgesellschaft geschlossen, um ihren Mandanten gerade in diesen wichtigen Bereich des professionellen Anlagemanagements einen seriösen Partner zu fairen Konditionen anzubieten. Entsprechend übernehmen wir selbst die klassische Beratung und Vermittlung analog III. 1. und 2. , die höchst sinnvolle strategische Verwaltung erfolgt jedoch auf Wunsch durch ein zur Vermögensverwaltung zugelassenes Partnerunternehmen der bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH |
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IV. Weitere Angaben / Maklerbedingungen und Vollmachten |
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| Die individuelle Zusammenarbeit ist geregelt in der Maklervollmacht, dem Maklervertrag und den Bedingungen zum Maklervertrag. Unsere aktuellen Muster - Maklerbedingungen und Vollmachten für die Zusammenarbeit mit Unternehmen, Verbänden und Institutionen zum download: bvm Maklervertrag und Vollmacht (ca.160 KB) Bitte beachten Sie, dass unsere ab dem 22.05.2007 neu getroffenen Vereinbarungen (Vollmacht, Maklervertrag) nur nach vorheriger Kenntnisnahme und und unter Zugrundelegung der gesetzlichen Pflichtinformationen wirksam werden. Diese Informationen sowie weitere grundsätzliche Details zur Zusammenarbeit finden Sie konzentriert auf unserer bvm Visitenkarte: Die juristische "Visitenkarte" (ca. 100 KB) |
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24-Stunden Notfall - Hotline Tel: 0931 - 2795-250 (Kostenübernahme Krankenhaus Fax 0931 - 2795-293)
Service - Hotline bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH: 07276 - 9666-60 (während der Geschäftszeiten)






