Vermittler-, gesellschafts-, handelsrechtliche Pflichtmitteilungen und unternehmensrelevante Informationen und Downloads für für Interessenten und Mandanten der bvm Unternehmensgruppe sowie Besucher dieser Seiten
Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen der bvm-Unternehmensgruppe zum Download
Gesetzliche Erstinformation der bvm Unternehmensgruppe: bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH und bvm Finanz GmbH & Co KG (vormals bvm Versicherungsmakler GmbH & Co. KG)
Unternehmensleitlinie
Maklervertrag (Booklet)
Pflichtmitteilungen
Behördliche Genehmigungen
(Berufs-)Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Beteiligungen/Sonstiges
Beschwerdestellen/Ombudsmann etc.
Erklärung zum Zahlungsverkehr und weitere wichtige Hinweise
Transparenz bei bvm / weitere Fakten
Gesellschafts- und handelsrechtliche Mitteilungen
Vermittlung von Kapitalanlagen, Honorarberatung, Vermögensverwaltung
Die Inhalte dieser Seite besitzen nur Gültigkeit im Zusammenhang mit den Unternehmensangaben im Impressum. Die bvm Seiten richten sich ausschließlich an Unternehmen und an die Inhaber / Entscheidungsträger der Unternehmen in dieser Funktion. Die Inhalte dieser Seiten sind ausdrücklich nicht für den privaten Endverbraucher bestimmt.
Postanschrift
- bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH oder
- bvm Finanz GmbH & Co KG
Postfach 1140, 76858 Herxheim
Verwaltung und Besuchsanschrift beider Firmen:
Gewerbepark West 13,
76863 Herxheim
I. Pflichtmitteilungen der bvm Unternehmensgruppe
der bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH und der bvm Finanz GmbH & Co KG
1. Behördliche Genehmigungen und Registrierungen
a. § 34d GewO Erlaubnis zur unabhängigen Versicherungsvermittlung als Versicherungsmakler
durch IHK Pfalz 67059 Ludwigshafen
i. V. mit § 11 a GewO Registrierung im Vermittlerregister vom 09.08.2007.
REGISTRIERUNGSNUMMER D-FIDN-0WAMP-71 durch IHK Pfalz 67059 Ludwigshafen
b. § 34 f GewO Erlaubnis zur unabhängigen Kapitalanlagenvermittlung als Finanzmakler für alle Produktklassen (1-3)
durch Verbandsgemeindeverwaltung 76863 Herxheim
i. V. mit § 11 a Abs. 1 GewO , Registrierung im Vermittlerregister vom 21.05.2013
REGISTRIERUNGSNUMMER D-F-149-NEI1-21 durch IHK Pfalz 67059 Ludwigshafen
c. § 34c GewO
Erweiterung § 34c GewO am 19.04.2016 um Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über:
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte; gewerbliche Räume, Wohnräume
Erlaubnis zur unabhängigen Finanzierungsvermittlung als Darlehensmakler vom 27.05.2013
(Erweiterung der Genehmigung vom 30.08.2001 um das Tätigkeitsfeld Darlehensvermittlung)
durch Verbandsgemeindeverwaltung 76863 Herxheim
Zum Lesen der einzelnen Genehmigungen und Registrierungen in ihrem vollen Wortlaut
öffnen Sie die jeweiligen pdf - Dateien durch Klick auf die Links (unterstrichene Worte)
d. Die gesetzl. vorgeschriebene Erstinformation / unsere juristische Visitenkarte
Alle Pflichtangaben auf einem Blatt - hier herunterladen: Gesetzliche Erstinformation
e. Compliance - Unternehmensleitlinien:
bvm schließt sich dem Verhaltenskodex der INTERESSENGEMEINSCHAFT DEUTSCHER VERSICHERUNGSMAKLER (IGVM) e.V. an. Darüber hinaus gibt sich bvm eine eigene Compliance und Unternehmensrichtlinie. Diese finden Sie hier.
2. (Berufs-) Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
Sämtliche Versicherungsbestätigungen zu den Pflichtversicherungssummen liegen vor. Genehmigungen zur Ausübung der Tätigkeiten zu I.1.a,b werden nur erteilt, wenn und solange eine Versicherung gegen Vermögensschäden in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe besteht. Ohne diesen Nachweis keine Zulassung zu diesen Tätigkeiten, Entzug bedeutet sofortiges Tätigkeitsverbot. bvm hat darüber hinaus seit Jahren zusätzlich freiwillige Summenerhöhungen und Deckungserweiterungen über die gesetzliche Mindesthöhe hinaus in seiner Vermögensschadenshaftpflichtversicherung vereinbart. Die Versicherung besteht bei der ERGO AG (ehem. Victoria Versicherung AG), mit der führende Spezialversicherer in diesem Segment. Gerne geben wir Mandanten und Personen mit berechtigtem Interesse Einblick in die Dokumente.
3. Beteiligungen von / an Versicherungsunternehmen / sonstige Beteiligungsverhältnisse
- Keines der auf dieser Seite genannten Maklerunternehmen hält eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Kein Versicherungsunternehmen hält eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem der auf dieser Seite genannten Maklerunternehmen.
- Beteiligungen an der bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH werden gehalten von:
a. Peter J. O. Bartz b. Karin I. Bartz
beide Geschäftsführer der bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH
beide mit Wohnsitz: Am Kirchweg 9 76863 Herxheimweyher (ebenfalls Sitz der beiden Unternehmen)
beide Geschäftsführer sind einzel vertretungsberechtigt u. v. Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit - keine weiteren beteiligten Personen, Organisationen oder Unternehmen
- Kommanditisten der KG (bvm Finanz GmbH & Co KG)
- Andreas A. Adamek, Kommanditist, Prokurist
Einzelvertretungsberechtigung für die KG, Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB
Wohnsitz: Dornfelder Weg 4 67098 Bad Dürkheim
sowie weitere passive Kommanditisten (nicht tätig, nicht veröffentlicht)
3.1 Vergütung
Mandanteninformation zur Vergütung
Information zu den Vergütungsvarianten nach § 34 d und f der GewO
I. Maklervertrag (Versicherungen, §34 d GewO):
Die Vergütung des Maklers kann nach den Wünschen des Mandanten wahlweise erfolgen durch
1. Zuwendungen (Courtagen, Provisionen) von Versicherern / Anbietern
2. Vergütung ausschließlich durch den Mandanten
3. eine Kombination aus b. und c.
Im Falle von 2. und 3. erfolgt die Vergütung durch den Mandanten auf der Grundlage einer dann zu erstellenden Vergütungsvereinbarung
II. Vereinbarung zu §34 f GewO (Finanzanlagenvermittlung)
Die Vergütung des Vermittlers kann nach den Wünschen des Mandanten wahlweise erfolgen durch
1. Zuwendungen von Dritten (Anbietern)
2. Vergütung ausschließlich durch den Mandanten
3. eine Kombination aus b. und c.
Im Falle von 2. und 3. erfolgt die Vergütung durch den Mandanten auf der Grundlage einer dann zu erstellenden Vergütungsvereinbarung
4. Beschwerdestellen / Ombudsmann / außergerichtliche Streitbeilegung /Vermittlerregister / Ordnungsbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Postfach 1253 53002 Bonn (weitere Informationen unter: www.bafin.de [auch Stichwort: Ombudsleute])
Versicherungsombudsmann e.V.
Prof. Dr. Günther Hirsch Postfach 08 06 22 10006 Berlin (weitere Informationen unter: www.versicherungsombudsmann.de)
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Dr. Helmut Müller Postfach 06 02 22 10052 Berlin (weitere Informationen unter : www.pkv-ombudsmann.de)
Versicherungsvermittlerregister: http://www.vermittlerregister.info
Führung des Vermittlerregisters: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29 10178 Berlin Tel: 0180 6 00 58 50 Festnetzpreis 0,20 €/Anruf;
Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf
Registereinsicht im Internet: http://www.vermittlerregister.info
Vermittlerregister für Kapitalanlagenvermittler: http://www.vermittlerregister.info
Genehmigungs- / Registrierungsbehörde für Genehmigungen nach §34f Abs.1 1,2 u.3 GewO
Genehmigung: Verbandsgemeindeverwaltung 76863 Herxheim b. Landau
Registrierung: IHK Pfalz 67059 Ludwigshafen
Genehmigungs- / Registrierungsbehörde für Genehmigungen nach §34d GewO
Genehmigung und Registrierung: IHK Pfalz 67059 Ludwigshafen
Genehmigungsbehörde für Genehmigungen nach §34c GewO
Genehmigung: Verbandsgemeindeverwaltung 76863 Herxheim b. Landau
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
5. Erklärung zum Zahlungsverkehr und wichtige Hinweise, Zahlung der Versicherungsprämien durch den Mandanten, Schadenszahlungen von Versicherern
Die pünktliche / fristgerechte Zahlung der Versicherungsprämien /- Beiträge ist eine "Kardinalpflicht" des Versicherungsnehmers. Fristüberschreitungen können zu schwerwiegenden Folgen wie zum Verlust des Versicherungsschutzes oder zu nicht versicherten Zeiträumen führen.
Kein Prämien- / Beitragsinkasso durch bvm:
Die Unternehmen der bvm Unternehmensgruppe führen keinerlei Prämien- / Beitragsinkasso für Versicherer durch, da wir als Makler im Gegensatz zum Versicherungsvertreter der Interessensphäre der Versicherungsnehmer zugeordnet sind. Die Zahlung der Prämie an die Versicherer sollte haftungsbefreiend für den Mandanten (soweit Deckung auf dem Konto) per Einzugsermächtigung durch den Versicherer erfolgen. Überweisung durch den Versicherungsnehmer als Zahlungsart empfehlen wir aus o. g. Gründen nicht bzw. wenn überhaupt, dann bei Mandanten mit größerer Verwaltungsorganisation.
bvm haftet generell nicht für Folgen von Obliegenheits- / Pflichtverletzungen der Mandanten.
Zur Vermeidung jeglicher Deckungslücken aufgrund Differenzen aus der Prämienzahlung empfehlen wir grundsätzlich und unabhängig von der Größe des jeweiligen Unternehmens unserer Mandanten, den Versicherern Einzugsermächtigung für die bei ihm gedeckten Versicherungsverträge zu erteilen. Wir unterstützen unsere Mandanten als Treuhänder mit der kompletten Schadensabwicklung und entlasten Sie damit möglichst umfassend, empfehlen ggfls. Spezialisten aus unserem "Gutachter - Pool" und sind bei problematischen Schäden selbstverständlich unterstützend vor Ort. D.h.: bvm Komplettbetreuung bis zum Zeitpunkt der Feststellung der ersatzpflichtigen Schadenshöhe.
Wir legen größten Wert darauf, dass sämtliche Zahlungen aus Schäden ausschließlich vom Versicherer ohne Umwege über uns als Makler direkt auf ein Konto des Ersatzberechtigten (bvm Mandant) erfolgen. Auch hier gilt für uns die strikte Wahrung der Interessenlage des Mandates. Wir werden als Treuhänder unserer Mandanten grundsätzlich keine finanzielle Schadensregulierung Namens eines Versicherers durchführen, jedoch unsere Mandanten Interesse wahrend im Rahmen unseres Mandates bis zum finanziellen Schadensausgleich / zur Schadensschließung aktiv begleiten und die Zahlung durch den Versicherer schnellstmöglich bewirken.
Siehe dazu auch bvm Unternehmensleitlinien / Compliance im Punkt 1.e)
6. Transparenz bei bvm und weitere Fakten zu unseren Unternehmen
Wir praktizieren eine jederzeit offene und konstruktive Informationspolitik und stehen gerne auch für tiefer gehende Rückfragen zur Verfügung, soweit auch wir darin ein Interesse erkennen. Wenden Sie sich dazu bitte an einen der beiden Geschäftsführer. Im Interesse einer effizienten Datenpflege veröffentlichen wir alle Pflichtdaten und vieles mehr gerne und aktuell, jedoch ausschließlich auf unseren Seiten, soweit nicht gesetzliche Veröffentlichungsvorschriften weitere Anwendung finden.
Marktwirtschaftliche Informationsplattformen, in die ebenfalls durch jedes Unternehmen dessen Fakten eingespielt werden können, und in denen die eingespielten Daten dann gebündelt oder selektiv im Internet zur Verfügung gestellt werden, unterstützen wir nicht aktiv, da wir selbst nicht jede individuelle Geschäftsidee, wenn auch im Einzelfall durchaus sinnvoll bedienen können oder wollen.
Achtung vor irgendwelchen Qualitäts-, Professionalitäts-, Zufriedenheitssiegeln oder - Bewertungen im Internet. Prüfen Sie die Datendichte und statistische Basis dieser Plattformen kritisch. Wir warnen auch ausdrücklich davor, alleine die genannten Unternehmen in solchen Medien als eine vollständige Aufzählung der nach professionellen Kriterien arbeitenden Unternehmen anzusehen, unabhängig davon, welche "Qualitäts-, Professionalitäts- oder Zufriedenheitssiegel" das jeweilige Medium gerade vergibt. Auf Anfrage durch den Betreiber stimmen wir nach Prüfung einem Link aus solchen Datenbanken auf unsere Seiten zu. Interessenten für ein Mandat nennen wir gerne Referenzmandanten, bei denen unser Tun hinterfragt werden kann.
- Die bvm Unternehmensbeschreibung "In guter Gesellschaft" - bvm auf 4 Seiten
- Die Gesetzliche Erstinformation für Mandanten / juristische bvm Visitenkarte auf einer Seite
Die juristische Visitenkarte als Erstinformation für Interessenten und neue Mandanten wurde für alle Tätigkeitsbereiche unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen ab 01.01.2013 (Fidi mit Wirkung ab 01.07.2013) aktualisiert.
Alle Genehmigungen entnehmen Sie bitte den unter I.1. auf dieser Seite hinterlegten Dokumenten sowie der gesetzlichen Erstinformation. Auf der Rückseite (Seite 2) finden Sie die Liste der von bvm vertriebenen Fonds- und
Kapitalanlagegesellschaften. Eine aktualisierte Liste der von bvm vertriebenen Fondsgesellschaften und KAG finden Sie zukünftig bei Bedarf an dieser Stelle, soweit diese noch nicht in eine aktualisierte juristische Visitenkarte eingeflossen ist. Bitte beachten Sie die jeweils unterschiedlichen Veröffentlichungsdaten.
Die Vertragsgrundlagen:
Muster zu Vollmacht, Maklervertrag und Bedingungen als pdf-Datei.
II. Gesellschafts- und Handelsrechtliche Mitteilungen
(Nur relevante Eintragungen / Sortierung: nach Datum der Veröffentlichung auf dieser Seite.)
03.06.2013 - Eingang der Genehmigungs- und Registrierungsurkunden zu den beantragten Tätigkeiten nach §34f,c GewO
pdf - files der Urkunden siehe Links unter I.1. auf dieser Seite
21.07.2016 | Umfirmierung: aus bvm Versicherungsmakler GmbH & Co. KG wird bvm Finanz GmbH & Co. KG mit Sitz im Gewerbepark West 13, 76863 Herxheim |
18.07.2016 | Benennung von zwei Prokuristen für die bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH: Andreas A. Adamek, Daniela Müller-Harjung |
19.04.2016
14.11.2014 25.04.2013 |
Erweiterung § 34c GewO am 19.04.2016 um Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über: Erteilung der Genehmigung als unabhängiger Finanzvermittler nach §34f GewO für alle 3 Anlagenbereiche durch die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH mit bvm Versicherungsmakler GmbH & Co KG modifiziert am 14.11.2014: unbefristete Erteilung nach §34f GewO durch die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim |
01.12.2012 | Eintritt Andreas A. Adamek als aktiver Kommanditist in die bvm Versicherungsmakler GmbH & Co KG Erteilung Prokura, Einzelvertretungsberechtigung und Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot für die bvm Versicherungsmakler GmbH & Co KG |
01.01.2010 | Eintritt eines passiven Kommanditisten / Austritt eines passiven Kommanditisten |
23.03.2009 | Hinterlegung der aktualisierten und neu gestalteten bvm Unterlagen (Prospekt, Pflichtangaben, Verträge, Vollmachten - Bedingungen unverändert Stand 07/2002 |
01.10.2008 | Ein bisher aktiver Kommanditist der bvm Versicherungsmakler GmbH & Co KG wird passiver Kommanditist (nicht eingetragen). |
09.08.2007 | Eintragung in das Vermittlerregister (s.o.) - Erteilung der uneingeschränkten Erlaubnis für die Tätigkeit als Versicherungsmakler für die bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH durch die IHK Pfalz (s.o.) (Korrektur vom 12.10.2007: Erlaubnis und Eintragung in das Vermittlerregister der geschäftsführenden GmbHgilt auch für die bvm Versicherungsmakler GmbH & Co KG [s.o.]) |
22.05.2007 | Inkrafttreten der VersVermV, des VersVermG sowie neuer Vorschriften im Rahmen der GewO für Versicherungsvermittler - Komplette Neuordnung der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zu I. 2. ( s.o. ) - Neuordnung unabhängig von den neuen gesetzlichen Mindestsummen (heutige Mindestsummen wurden auch ohne Verpflichtung bereits seit Jahren erheblich überschritten, dennoch wurde unsererseits eine weitere Erhöhung durchgeführt). Bitte beachten Sie auch die Hinweise unter III. |
02.05.2007 | Umzug der Verwaltung in die neuen Räume nach 76863 Herxheim Gewerbepark West 13 (neue Besuchs- und Postanschrift) Sitz der beiden Unternehmen bleibt auch weiterhin: Am Kirchweg 9 76863 Herxheimweyher |
15.09.2006 | Erhöhung der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zu I. 1. von bisher 1 Mio. € je Schadensfall bei maximal 2 Mio. € p.a. (seit 1998) auf 1,5 Mio. € je Schadensfall / max. 3 Mio. € p.a. |
25.01.2006 |
Hinterlegung des aktualisierten Maklervertrages, der Maklerbedingungen und der Maklervollmachten. Aktualisiert wurden die Gesellschaftsangaben per Stand 01/ 2006 Bedingungen unverändert Stand 07 /2002 |
30.09.2005 |
Aufnahme eines Kommanditisten in die bvm Versicherungsmakler GmbH & Co KG |
19.06.2002 | Eintragung der bvm Versicherungsmakler GmbH & Co KG beim AG Landau unter HRA 2418 Die KG hat ihren Geschäftsbetrieb am 01.07.2002 aufgenommen. Die bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH führt ihre eigenen Maklergeschäfte regulär und in eigenem Namen weiter, übt jedoch zusätzlich als Komplementär die Geschäftsführung der KG sowie deren Verwaltung, Management, Marketing aus. |
III. Vermittlung von Kapitalanlagen, Honorarberatung, Vermögensverwaltung
Vermittlung von Kapitalanlagen mit Anlegerberatung zum Zwecke der Vermittlung
Der bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH wurde die Genehmigung zur Vermittlung von Kapitalanlagen nach § 34 f GewO von der Verbandsgemeinde Herxheim erteilt. Die Registrierung durch die IHK Pfalz in Ludwigshafen ist erfolgt (Dokumente siehe oben I.1.)
Honorarberatungen (Konzeptionelle Beratung)
sind auf Anfrage ebenfalls möglich - ggfls. in Zusammenarbeit mit zusätzlichen Beratern der Steuer- / Rechtsberatenden Berufe (in Falle einer Gemeinschaftsberatung haftet jeder Berater für seinen Beratungsanteil)
Vermögensverwaltung / Fondsvermögensverwaltung
Vermögensverwaltung als Dienstleistung erfordert eine Zertifizierung des Unternehmens entsprechend der 6. Novelle des Kreditwesengesetzes (KWG). Diese Unternehmen unterliegen einer ständigen und aufwändigen Überwachung der zuständigen Bundesbehörden (BAFin) sowie der gesonderten Überprüfung speziell zugelassener Wirtschaftsprüfer. Die bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH ist für den Bereich der Anlagen- und Vermögensverwaltung strategische Partnerschaften mit renommierten unabhängigen Vermögensverwaltungsgesellschaften geschlossen, um ihren Mandanten gerade in diesen wichtigen Bereich des professionellen Anlagemanagements seriöse Partner zu fairen Konditionen anzubieten. Entsprechend übernehmen wir selbst die klassische Beratung und Vermittlung analog III. 1. und 2. , die höchst sinnvolle strategische Verwaltung erfolgt jedoch auf Wunsch durch ein zur Vermögensverwaltung zugelassenes Partnerunternehmen der bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH.
IV. Weitere Angaben / Maklerbedingungen und Vollmachten
Die individuelle Zusammenarbeit ist geregelt in der Maklervollmacht, dem Maklervertrag und den Bedingungen zum Maklervertrag. Unsere Muster-Maklerbedingungen und Vollmachten für die Zusammenarbeit mit Unternehmen, Verbänden und Institutionen zum Download:
bvm Maklervertrag und Vollmacht
Bitte beachten Sie, dass unsere ab dem 22.05.2007 getroffenen Vereinbarungen (Vollmacht, Maklervertrag) nur nach vorheriger Kenntnisnahme und und unter Zugrundelegung der gesetzlichen Pflichtinformationen wirksam werden. Diese Informationen sowie weitere grundsätzliche Details zur Zusammenarbeit finden Sie konzentriert auf unserer bvm Visitenkarte:
Die gesetzliche Erstinformation
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